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Krankengeld – Aufforderung zum Reha-Antrag
Eigentlich ist der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (kurz: Rehabilitations- oder Reha-Antrag) eine gute Sache. Schließlich geht es darum, die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit zu erhalten, die Existenz zu sichern und den Versicherten wieder an die Arbeit zu bringen. Die Interessen der Krankenkasse und des Versicherten sind aber oft höchst unterschiedlich.
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Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe – Rechtsschutz
Gegen den Verwaltungsakt, mit dem der Versicherte aufgefordert wird, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zu stellen, kann dieser einen Widerspruch einlegen. Damit wird ein Vorverfahren eingeleitet, dessen Durchführung die Voraussetzung für ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht ist. Während des Widerspruchsverfahrens ist weiterhin Krankengeld zu zahlen. Allerdings verlängert sich nicht die von der Krankenkasse gesetzte…
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Widerspruch gegen Verwaltungsakte – Versicherte sind schriftlich über ihre Rechte zu informieren
Ein schriftlicher oder schriftlich bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen, wenn der Beteiligte durch diesen Verwaltungsakt beschwert ist (vgl. § 36 SGB X). Der Sozialversicherungsträger hat die Beteiligten damit über den Rechtsbehelf und die Behörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, deren Sitz, die einzuhaltende Frist und die Form schriftlich…
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Widerspruchsverfahren – Erfolgreicher Rechtsbehelf trotz versäumter Frist
Der Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte der Sozialversicherungsträger erfordert grundsätzlich, vor einer Klage Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen (vgl. § 78 Abs. 1 Satz 1 SGG). Es handelt sich um ein (außergerichtliches) Verwaltungsverfahren besonderer Art, auf das nicht die Vorschriften über das gerichtliche Verfahren anzuwenden sind. Dabei hat der Betroffene u. a. zu…
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Aufrechnung oder Verrechnung – Gegen die Erklärung kann Widerspruch eingelegt werden
BSG, Beschluss vom 31.8.2011 – GS 2/2010 Ein Sozialleistungsträger kann eigene oder fremde Ansprüche gegen den Leistungsberechtigten mit dessen Anspruch auf eine Geldleistung aufrechnen oder verrechnen (vgl. §§ 51, 52 SGB I). Bei der entsprechenden Erklärung handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Dieser kann mit einem Widerspruch und ggf. einer Anfechtungsklage angegriffen werden.
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Widerspruch – Die angefochtene Entscheidung darf nicht ausgeführt werden
Durch den Widerspruch wird der Sozialversicherungsträger zunächst verpflichtet, ein Rechtsbehelfsverfahren einzuleiten. Dieses Verfahren schließt sich als Verwaltungsverfahren besonderer Art an das Ausgangsverfahren an und verfolgt das Ziel, die Ausgangsentscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zu untersuchen und ggf. durch eine neue Entscheidung zu ersetzen. Da es sich beim Widerspruchsverfahren um ein Verwaltungsverfahren handelt sind die…
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Das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren – Neuerscheinung
Das Handbuch beschreibt das Verwaltungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch, den Erlass von Verwaltungsakten, deren Aufhebung sowie das Widerspruchsverfahren. Dabei werden die Praxis der Sozialversicherungsträger sowie aktuelle Probleme bei der Bearbeitung von Widersprüchen behandelt. Die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist berücksichtigt.
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Rechtsschutz – Einfach und ohne Rechtsbeistand Widerspruch einlegen
Gegen Verwaltungsakte der Sozialversicherungsträger kann ein Widerspruch eingelegt werden. Das Vorverfahren beginnt mit dessen Erhebung (vgl. § 83 SGG). Beim Widerspruch ist eine bestimmte Form zu beachten, und er ist an eine Frist gebunden. Der Widerspruch kann aber ohne eine Begründung eingelegt werden. Ein Rechtsbeistand (z. B. Rechtsanwalt) ist nicht erforderlich.
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Krankengeld – Die Krankenkasse kann zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe auffordern
Krankenkassen können Bezieher von Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen auffordern, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zu stellen. Die Aufforderung hat Folgen für den weiteren Krankengeldbezug, die Rentenansprüche sowie das Versicherungsverhältnis. Eine umfassende Darstellung enthält der Beitrag „Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe“. Der Versicherte hat die Möglichkeit, die Aufforderung gerichtlich überprüfen zu lassen und Rechtsschutz…
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Der Top-Link im letzten Monat
Im letzten Monat fand der Artikel “Widerspruch gegen Entscheidungen der Sozialversicherungsträger“ das meiste Interesse. Das könnte Sie auch interessieren: Widerspruch – aufschiebende Wirkung Widerspruchsverfahren – Versäumte Frist für den Widerspruch