Arbeitsverhältnis – Unwirksame Befristung

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  • Beitrag zuletzt geändert am:2. April 2021
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BAG, Entscheidung vom 12.1.2011, – 7 AZR 194/09 -, WzS 6/2011

Ein Arbeitsverhältnis endet nicht zum verabredeten Zeitpunkt, wenn die Voraussetzungen für eine Befristung nicht vorliegen. Die unwirksame Befristung kann sich auf den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung, seinen Krankengeldanspruch und den Anspruchsübergang auf die Krankenkasse auswirken.

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