Ein Arbeitsverhältnis kann mit dem Ablauf des Kalendermonats enden, in dem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht. Entsprechende Betriebsvereinbarungen sind wirksam.
BAG, Urteil vom 5. 3.2013, 1 AZR 417/12
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