Was war los in 2013?
Hier entlang bitte. Foto: Renate Tröße / pixelio.de
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Ein ärztlicher Behandlungsfehler (Kunstfehler) ist eine nicht sorgfältige, fachgerechte oder zeitgerechte Behandlung des Patienten durch einen Arzt oder Zahnarzt. Er betrifft alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit beim Notfall, Krankentransport, in der ärztlichen Praxis, bei Hausbesuchen oder im Krankenhaus. Der Fehler kann medizinischer oder organisatorischer Natur sein.
Eine mögliche Ursache liegt in der Tätigkeit von Ärzten, die nicht ausreichend qualifiziert sind (Ärzte im Zwielicht). Politiker fordern ein „Bundesregister aller Risikoärzte„. (mehr …)
Krankengeld steht allen Versicherten zu. Entscheidend ist, dass im Falle der Arbeitsunfähigkeit ein Verdienstausfall entsteht (Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, von dem Beiträge gezahlt werden). Einige Personengruppen werden kurz genannt. (mehr …)
Versicherte, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, sind grds. vom Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen. Sind sie gesetzlich versichert, besteht aber die Möglichkeit, durch eine Wahlerklärung den gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld zu erlangen oder das Angebot eines Wahltarifs anzunehmen. (mehr …)
Krankengeld kann auch gezahlt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit erst nach beendeter Beschäftigung festgestellt wird. Von der Krankenkasse wird eine Prognoseentscheidung erwartet, wie lange die Arbeitsunfähigkeit dauert. (mehr …)
Eine Erkrankung am Ende eines Arbeitsverhältnisses ist für den Arbeitnehmer besonders kritisch. Der bisherige Arbeitgeber ist in den meisten Fällen nicht verpflichtet, Entgelt über das beendete Arbeitsverhältnis hinaus zu zahlen. Der neue Arbeitgeber leistet während der Wartezeit auch nicht. Und die Krankenkasse prüft, ob der Anspruch auf Krankengeld innerhalb eines Versicherungsverhältnisses entstanden und nicht ausgeschlossen ist. (mehr …)
Wer krank ist, hat neben gesundheitlichen Problemen oft auch finanzielle Sorgen. Daher ist es bei kurzen Erkrankungen beruhigend, dass das Entgelt durch den Arbeitgeber fortgezahlt wird. Anders ist es bei „jungen“ Arbeitsverhältnissen. In diesen Fällen zahlt der Arbeitgeber nämlich erst nach einer 4-wöchigen Wartezeit. (mehr …)
Das Regelentgelt ist wie beim Krankengeld die Grundlage der Berechnung des Verletztengeldes. Dabei sind allerdings einige Besonderheiten zu beachten. (mehr …)
Wenn Arbeitnehmer arbeitsunfähig sind, dann erhalten sie entweder Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber oder Krankengeld von ihrer Krankenkasse. In besonderen Fällen können aber auch andere Sozialleistungsträger zuständig sein. (mehr …)
Krankenkassen favorisieren in der Ausbildung den Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten. Darauf aufbauend werden verschiedene Möglichkeiten angeboten, sich fortzubilden und weitere Abschlüsse zu erwerben. (mehr …)
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eng an ein bestehendes Arbeitsverhältnis gebunden. Gerade zum Beginn und zum Ende eines Arbeitsverhältnisses kann es zu Unstimmigkeiten kommen. (mehr …)
Ein Ausschluss geringfügig Beschäftigter (vgl. § 8 Abs. 1 SGB IV) vom Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz nicht vorgesehen. Mithin erhalten auch Arbeitnehmer in einem auf nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage befristeten Arbeitsverhältnis - längstens bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. §…