Der Top-Link im letzten Monat
Im letzten Monat fand der Artikel "Verletztengeld – Beginn und Ende des Anspruchs" das meiste Interesse. Das könnte Sie auch interessieren: Verletztengeld - Texte für Aus- und Fortbildung
Im letzten Monat fand der Artikel "Verletztengeld – Beginn und Ende des Anspruchs" das meiste Interesse. Das könnte Sie auch interessieren: Verletztengeld - Texte für Aus- und Fortbildung
Im letzten Monat fand der Artikel “Arbeitsunfähigkeit – Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers“ das meiste Interesse. Er steht deshalb in einer aktuellen Fassung zur Verfügung: Entgeltfortzahlung – Anzeige und Nachweis der…
Bei Beziehern von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld gelten 80 % des Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommen, das der Bemessung der Leistung zu Grunde liegt (Regelentgelt), als beitragspflichtige Einnahme. Als Regelentgelt ist höchstens ein Betrag in Höhe der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweigs zu berücksichtigen (Bemessungsentgelt). (mehr …)
Im letzten Monat fand der Artikel “Widerspruch gegen Entscheidungen der Sozialversicherungsträger“ das meiste Interesse. Das könnte Sie auch interessieren: Widerspruch - aufschiebende Wirkung Widerspruchsverfahren – Versäumte Frist für den Widerspruch
Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei Arbeitsunfähigkeit
eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst) einzuholen (vgl. § 275 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, b SGB V). (mehr …)
Kinder sind in der Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) leisten (vgl. § 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V, § 25 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI). Die Familienversicherung besteht über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus fort, wenn die Schul- oder Berufsausbildung des Kindes durch die Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht (Wehr- oder Zivildienst) unterbrochen oder verzögert wird. (mehr …)
Die BKK für Heilberufe wird zum 31. Dezember 2011 geschlossen. Der Grund ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kasse, die nicht länger sichergestellt ist. (mehr …)
Krankenkassen und Deutsche Rentenversicherung (DRV) haben eine Vereinbarung geschlossen, welche die Zuständigkeit regelt, bei stufenweiser Wiedereingliederung das Kranken- oder Übergangsgeld zu zahlen. (mehr …)
Im letzten Monat fand der Artikel “Krankengeld - Meldung der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse“ das meiste Interesse.
Die meisten Berufstätigen sind automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Freiberufler, Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen haben allerdings die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und stattdessen in die private Krankenversicherung einzutreten. Auch Studenten, die nicht familienversichert sind, und Beamte können sich privat krankenversichern. (mehr …)
Im letzten Monat fand der Artikel "Arbeitsunfähigkeit – Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers" das meiste Interesse.
Der Entwurf einer Rechtsverordnung für die Rechengrößen 2012 in der Sozialversicherung liegt vor. Die Rechtsverordnung soll im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet werden.