Beiträge aus Entgeltersatzleistungen

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Bei Beziehern von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld gelten 80 % des Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommen, das der Bemessung der Leistung zu Grunde liegt (Regelentgelt), als beitragspflichtige Einnahme. Als Regelentgelt ist höchstens ein Betrag in Höhe der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweigs zu berücksichtigen (Bemessungsentgelt). (mehr …)

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Der Top-Link im letzten Monat

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Im letzten Monat fand der Artikel “Widerspruch gegen Entscheidungen der Sozialversicherungsträger“ das meiste Interesse. Das könnte Sie auch interessieren: Widerspruch - aufschiebende Wirkung Widerspruchsverfahren – Versäumte Frist für den Widerspruch

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Arbeitsunfähigkeit – Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

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Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei Arbeitsunfähigkeit

  • zur Sicherung des Behandlungserfolgs, insbesondere zur Einleitung von Maßnahmen der Leistungsträger für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, oder
  • zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit

eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst) einzuholen (vgl. § 275 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, b SGB V). (mehr …)

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Familienversicherung – Neuregelungen durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz

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Kinder sind in der Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) leisten (vgl. § 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V, § 25 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI). Die Familienversicherung besteht über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus fort, wenn die Schul- oder Berufsausbildung des Kindes durch die Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht (Wehr- oder Zivildienst) unterbrochen oder verzögert wird. (mehr …)

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Die Private Krankenversicherung

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Die meisten Berufstätigen sind automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Freiberufler, Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen haben allerdings die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und stattdessen in die private Krankenversicherung einzutreten. Auch Studenten, die nicht familienversichert sind, und Beamte können sich privat krankenversichern. (mehr …)

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Rechengrößen 2012

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Der Entwurf einer Rechtsverordnung für die Rechengrößen 2012 in der Sozialversicherung liegt vor. Die Rechtsverordnung soll im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

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