Familienversicherung – einheitliches Meldeverfahren

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  • Beitrag zuletzt geändert am:2. April 2021
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Der GKV-Spitzenverband hat „Einheitliche Grundsätze zum Meldeverfahren bei Durchführung der Familienversicherung“ beschlossen. Die Grundsätze wurden am 3.8.2011 im elektronischen Bundesanzeiger im nichtamtlichen Teil unter der Rubrik Verschiedene Bekanntmachungen, Unterpunkt Krankenkassen veröffentlicht.

Die Meldegrundsätze treten am 1.1.2012 in Kraft und lösen die Vereinbarung der ehemaligen Spitzenverbände der Krankenkassen „Einheitliches Meldeverfahren zur Durchführung der Familienversicherung“ vom 28.9.1993 in der Fassung vom 26.10.2007 ab. An die Beachtung dieser Grundsätze sind die Krankenkassen bundesweit gebunden.