Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsantrag

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  • Beitrag zuletzt geändert am:2. April 2021
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BSG, Entscheidung vom 18.1.2011, – B 4 AS 29/10 R –, WzS 5/2011

Der Antrag hat eine leistungsauslösende Funktion. Er ist auch zu stellen, wenn über einen Bewilligungszeitraum hinaus die Fortzahlung der Leistungen begehrt wird. Bei einem verspäteten Antrag werden Leistungen für einen Zeitraum vor dem Antragsdatum nicht erbracht. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim verspäteten Antrag ist ausgeschlossen. Es entsteht aber ein Wiederherstellungsanspruch, wenn über die Folgen eines verspäteten Antrags nicht ausreichend beraten wurde.

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