Krankenbehandlung – Versorgung mit Hilfsmitteln

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  • Beitrag zuletzt geändert am:2. April 2021
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BSG, Urteil vom 15. 3. 2012, – B 3 KR 2/11 R –, WzS 6/2012

Versicherte haben einen Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern. Das Hilfsmittel muss wirtschaftlich sein; es ist nicht erforderlich, dass es im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist. Der Anspruch auf die Hilfsmittelversorgung ist vom medizinischen Nutzen, der Funktionstauglichkeit und der subjektiven Erforderlichkeit des Hilfsmittels abhängig.