Kündigung – wahrheitswidrige Aussagen des Arbeitnehmers

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  • Beitrags-Kategorie:Rechtsprechung
  • Beitrag zuletzt geändert am:2. April 2021
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Der Arbeitgeber darf einen Stellenbewerber nicht nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren fragen. Er verstößt damit gegen das Datenschutzrecht und die Wertentscheidungen des § 53 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Verneint der Bewerber eine entsprechende Frage wahrheitswidrig, ist der Arbeitgeber deswegen nicht berechtigt, das zwischenzeitlich begründete Arbeitsverhältnis zu kündigen.

BAG, Urteil vom 15.11.2012, 6 AZR 339/11