Entgeltfortzahlung – Kein Anspruch, wenn die Krankheit selbst verschuldet ist

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung besteht grundsätzlich unabhängig von der Ursache der Krankheit. Der Anspruch ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn die Krankheit selbst verschuldet ist (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG).

Bei der Beurteilung des Verschuldens sind die von der Rechtsprechung zu vergleichbaren arbeitsrechtlichen Vorschriften entwickelten Grundsätze zu berücksichtigen. Danach liegt ein Verschulden vor, wenn ein grober Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten gegeben ist und das Abwälzen dessen Folgen auf den Arbeitgeber unbillig wäre. (mehr …)

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Information – Krankenkassen sind zu umfassender Beratung verpflichtet

Aufklärung_Beratung_Auskunft
Inhalte und Rechtsgrundlagen

Die Sozialversicherungsträger sind im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu Aufklärung, Beratung und Auskunft verpflichtet (vgl. §§ 13 – 15 SGB I). Eine unterlassene oder fehlerhaft ausgeführte Auskunft oder Beratung hat einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch des Versicherten zur Folge. (mehr …)

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Leistungsanträge – Mehr Rechte bei verzögerter Sachbearbeitung

560858_web_R_K_B_by_Gerd Altmann_pixelio.deAm 25.2.2013 wurde das Patientenrechtegesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist damit am 26.2.2013 in Kraft getreten. Das Gesetz stärkt auch die Rechte Versicherter gegenüber ihren Krankenkassen, wenn über Leistungsanträge nicht zügig entschieden wird. (mehr …)

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Krankengeld – Die Krankenkasse kann mit Schulden aufrechnen oder verrechnen

489527_web_R_by_Thorben Wengert_pixelio.deDie Krankenkasse kann eigene Ansprüche gegen den Versicherten mit dessen Anspruch auf Krankengeld aufrechnen (vgl. § 51 SGB I; Gleichartigkeit und Gegenseitigkeit der Ansprüche). Forderungen anderer Sozialleistungsträger (z. B. aus der Rentenversicherung) können verrechnet werden (vgl. § 52 SGB I) Entsprechende Vorschriften finden sich in §§ 387 ff. BGB. (mehr …)

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Entgeltfortzahlung – Arbeitgeber hat Anspruch auf Schadenersatz

196599_web_R_K_by_Alexander Hauk _ www.alexander-hauk.de_pixelio.deEin gesetzlicher Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers (vgl. z. B. § 823 BGB) geht in dem Umfang auf den Arbeitgeber über, wie dieser Arbeitsentgelt fortgezahlt und Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Pflegeversicherung sowie zu Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgeführt hat (vgl. § 6 Abs. 1 EFZG). Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber unverzüglich die erforderlichen Angaben zur Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs zu machen (vgl. § 6 Abs. 2 EFZG). Dem Arbeitnehmer dürfen aus dem Forderungsübergang keine Nachteile erwachsen (vgl. § 6 Abs. 3 EFZG).

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Praxisgebühr fällt weg

Vom Jahr 2013 an ist keine Praxisgebühr zu entrichten. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden von den Krankenkassen erstattet. Dem entsprechenden Antrag sollte der Befreiungsausweis begefügt werden. Foto: Claudia Hautumm  / pixelio.de

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Rechengrößen 2013

Die Bundesregierung hat über die "Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2013" (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013) entschieden. Die Rechtsverordnung weicht nicht vom Referentenentwurf des BMAS ab. Der Bundesrat hat zugestimmt. Die Verordnung wurde am 30.11.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Werte gelten damit vom 1.1.2013 an.

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Beiträge zur Krankenversicherung – Die Höhe richtet sich nach Richtlinien des GKV-Spitzenverbands

Der GKV-Spitzenverband hat "Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler)" erlassen. Die Krankenkassen ermitteln nach diesen Richtlinien u. a. die Beiträge für Personen, die aufgrund eines Rentenantrags versichert…

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Arbeitszeugnis – Kein Anspruch auf Dank für geleistete Dienste

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die geleisteten Dienste dankt, dessen Ausscheiden bedauert oder ihm für die Zukunft alles Gute wünscht. Das einfache Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (vgl. § 109…

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Kündigung – wahrheitswidrige Aussagen des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber darf einen Stellenbewerber nicht nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren fragen. Er verstößt damit gegen das Datenschutzrecht und die Wertentscheidungen des § 53 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Verneint der Bewerber eine entsprechende Frage wahrheitswidrig, ist der Arbeitgeber deswegen nicht berechtigt, das zwischenzeitlich begründete Arbeitsverhältnis zu kündigen. BAG, Urteil…

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Krankenkassen – Amtsentbindung oder Amtsenthebung von Organmitgliedern

Mitglieder des Verwaltungsrats oder des Vorstands einer Krankenkasse werden auf Zeit gewählt. In bestimmten Fällen können sie vorzeitig ihr Amt durch eine Amtsentbindung oder eine Amtsenthebung verlieren. Darüber hat der Verwaltungsrat einen Beschluss zu fassen und einen Verwaltungsakt zu erlassen. Der betroffene Organwalter kann Rechtsschutz in Anspruch nehmen. (mehr …)

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