Beiträge aus Entgeltersatzleistungen

Bei Beziehern von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld gelten 80 % des Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommen, das der Bemessung der Leistung zu Grunde liegt (Regelentgelt), als beitragspflichtige Einnahme. Als Regelentgelt ist höchstens ein Betrag in Höhe der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweigs zu berücksichtigen (Bemessungsentgelt). (mehr …)

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Arbeitstherapie

BSG, Urteil vom 13.9.2011, - B 1 KR 25/10 R -, WzS 2/2012 Arbeitstherapie ist vorrangig vom Träger der Rentenversicherung zu erbringen, wenn es sich um eine eigenständige Leistung nach einer Phase akuter Behandlungsbedürftigkeit handelt.

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Krankengeld – Die Leistung wird nicht neben einer Rente gezahlt

SONY DSCKrankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Wenn Krankengeld mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusammentrifft, ergeben sich daraus Auswirkungen auf das Krankengeld. Abhängig von der Rentenart und ggf. dem Beginn des Rentenanspruchs kann der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen sein, gekürzt werden oder unbeeinträchtigt bleiben. (mehr …)

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Verwaltungsrat der Krankenkassen – Amtsdauer der Organmitglieder

Die Amtsdauer der Mitglieder im Verwaltungsrat der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie Ersatzkassen beträgt sechs Jahre; sie umfasst die gesamte Zeit zwischen den allgemeinen Wahlen. Beginn und Ende hängen jeweils von den konstituierenden Sitzungen der neu gewählten Organe ab. Ein vorzeitiger Verlust der Mitgliedschaft ist nur aufgrund der in § 59 Abs. 1 SGB IV genannten Tatbestände vorgesehen. (mehr …)

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Der Top-Link im letzten Monat

Im letzten Monat fand der Artikel “Widerspruch gegen Entscheidungen der Sozialversicherungsträger“ das meiste Interesse. Das könnte Sie auch interessieren: Widerspruch - aufschiebende Wirkung Widerspruchsverfahren – Versäumte Frist für den Widerspruch

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Arbeitsunfähigkeit – Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei Arbeitsunfähigkeit

  • zur Sicherung des Behandlungserfolgs, insbesondere zur Einleitung von Maßnahmen der Leistungsträger für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, oder
  • zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit

eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst) einzuholen (vgl. § 275 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, b SGB V). (mehr …)

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Kostenerstattung – Sonderrechtsnachfolge oder Vererbung

Die Sonderrechtsnachfolge beim Tod eines Sozialleistungsberechtigten (vgl. § 56 SGB I) schließt die Erbfolge nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts aus. Die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über die Erbfolge sind nur anzuwenden, wenn die Voraussetzungen für eine Sonderrechtsnachfolge nicht gegeben sind. (mehr …)

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Familienversicherung – Neuregelungen durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz

Kinder sind in der Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) leisten (vgl. § 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V, § 25 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI). Die Familienversicherung besteht über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus fort, wenn die Schul- oder Berufsausbildung des Kindes durch die Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht (Wehr- oder Zivildienst) unterbrochen oder verzögert wird. (mehr …)

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Künstliche Befruchtung

BSG, Urteil vom 21.6.2011 – B 1 KR 18/10 R -, WzS 11/2011

Zu den Leistungen der Krankenbehandlung gehören medizinische Maßnahmen, um eine künstliche Befruchtung herbeizuführen (vgl. § 27a SGB V). Versicherungsfall ist die Unfähigkeit eines Ehepaares, auf natürlichem Wege Kinder zu zeugen, und die daraus resultierende Notwendigkeit einer künstlichen Befruchtung. (mehr …)

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