Versorgung mit Hilfsmitteln
BSG, Urteil vom 10.3.2011, – B 3 KR 9/10 R -, WzS 7/2011
Versicherte gesetzlicher Krankenkassen haben einen Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die auf den Ausgleich einer Behinderung oder ihrer Folgen gerichtet ist (unmittelbarer und mittelbarer Behinderungsausgleich). Dabei ist das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Der Krankenkasse steht zu, über die Versorgung mit einem Hilfsmittel zu entscheiden. (mehr …)
