Verletztengeld – Erwerbseinkommen unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit

Eine Voraussetzung für den Anspruch auf Verletztengeld ist ein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen unmittelbar vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung. Diesen Einkünften gleichgestellt sind die in § 45 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII aufgeführten Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Versorgungskrankengeld oder Arbeitslosengeld). Entscheidend ist die Versicherteneigenschaft zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalles sowie eine Erzielung von Einkommen. (mehr …)

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Vorversicherungszeit in der KVdR – Ende der Rahmenfrist

Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner ist von einer Vorversicherungszeit abhängig (mit Ausnahmen). Diese Regelung verwirklicht die naheliegende Forderung, dass der Zugang zur Krankenversicherung der Rentner nur bei einer sowohl hinreichend dauerhaften als auch aktuellen Verbindung zur gesetzlichen Krankenversicherung eröffnet werden soll. (mehr …)

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Arbeitsverhältnis – Unwirksame Befristung

BAG, Entscheidung vom 12.1.2011, – 7 AZR 194/09 -, WzS 6/2011

Ein Arbeitsverhältnis endet nicht zum verabredeten Zeitpunkt, wenn die Voraussetzungen für eine Befristung nicht vorliegen. Die unwirksame Befristung kann sich auf den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung, seinen Krankengeldanspruch und den Anspruchsübergang auf die Krankenkasse auswirken. (mehr …)

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Sozialwahl – Erste Sitzung des Verwaltungsrats

Seit dem 11.4.2011 erhalten Versicherte der Sozialversicherungsträger die Unterlagen für die Sozialwahl 2011. Dabei geht es auch um die Besetzung der Verwaltungsräte der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie der Ersatzkassen. Für die erste Sitzung des neu gewählten Verwaltungsrats gelten bestimmte Regeln. (mehr …)

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Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsantrag

BSG, Entscheidung vom 18.1.2011, – B 4 AS 29/10 R –, WzS 5/2011

Der Antrag hat eine leistungsauslösende Funktion. Er ist auch zu stellen, wenn über einen Bewilligungszeitraum hinaus die Fortzahlung der Leistungen begehrt wird. Bei einem verspäteten Antrag werden Leistungen für einen Zeitraum vor dem Antragsdatum nicht erbracht. (mehr …)

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Geldleistungen – Auf- oder Verrechnung

BSG, Entscheidung vom 25.2.2010, – B 13 R 76/09 R –, WzS 4/2011

Aufrechnung oder Verrechnung gegen Ansprüche auf Geldleistungen durch einen Verwaltungsakt: Ein Sozialleistungsträger kann eigene oder fremde Ansprüche gegen den Leistungsberechtigten mit dessen Anspruch auf eine Geldleistung aufrechnen oder verrechnen (vgl. §§ 51, 52 SGB I). Wenn es sich bei der entsprechenden Erklärung um einen Verwaltungsakt handelt, dann ist dieser mit einem Widerspruch und ggf. einer Anfechtungsklage anzugreifen. (mehr …)

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Krankenversicherung kompakt – Aus- und Fortbildung in der Sozialversicherung

Krankenversicherung kompakt” richtet sich an Aus- und Fortzubildende bei den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung. Unterricht und Seminare lassen sich damit vor- und nachbereiten. Das Werk unterstützt eine gezielte Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfungen. Fortzubildende verschaffen sich eine belastbare Basis für die Bildungsgänge, die den Stoff der Ausbildung voraussetzen. Darüber hinaus profitiert jeder Nutzer des Werks, (mehr …)

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Arbeitsunfähigkeit – Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers

Eine aktualisierte Fassung enthält der Beitrag “ Entgeltfortzahlung – Anzeige und Nachweis der Arbeitsunfähigkeit„.

Dem Arbeitnehmer obliegen bei einer Arbeitsunfähigkeit Anzeige- und Nachweispflichten gegenüber dem Arbeitgeber. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten ist der Arbeitgeber berechtigt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern. (mehr …)

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Aus- und Fortbildung bei den Krankenkassen

„Krankenversicherung kompakt“ (Stand: 18. Lieferung Januar 2011) richtet sich an Aus- und Fortzubildende bei den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung. Unterricht und Seminare lassen sich damit vor- und nachbereiten. Fortzubildende verschaffen sich eine belastbare Basis für die Bildungsgänge, die den Stoff der Ausbildung voraussetzen. (mehr …)

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Verwaltungsakt mit Dauerwirkung – Abschmelzen von Leistungen

Kann ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt nicht nach § 45 SGB X zurückgenommen werden und ist eine Änderung zugunsten des Betroffenen eingetreten, darf die neu festzustellende Leistung nicht über den Betrag hinausgehen, wie er sich der Höhe nach ohne Berücksichtigung der Bestandskraft ergibt (vgl. § 48 Abs. 3 Satz 1 SGB X). Die Regelung betrifft Sozialleistungen,
• die dem Grunde nach zustehen, aber
• zu hoch festgesetzt wurden und
• wegen des in § 45 SGB X enthaltenen Vertrauensschutzes nicht berichtigt werden dürfen. (mehr …)

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Anhörung im Verwaltungsverfahren

BSG, Urteil vom 9.11.2010 – B 4 AS 37/09 R -, WzS 3/2011

Nachholen einer unterlassenen Anhörung: Eine unterlassene oder fehlerhaft durchgeführte Anhörung kann bis zur letzten Tatsacheninstanz eines Verwaltungs- oder Sozialgerichtsverfahrens nachgeholt werden. Dazu ist ein förmliches Verwaltungsverfahren erforderlich, in dem die Behörde eine Gelegenheit zur Äußerung gibt und sich abschließend zum Ergebnis der Überprüfung äußert. (mehr …)

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