Krankengeld – richtig berechnen

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625168_web_R_K_B_by_Jorma Bork_pixelio.deDas Regelentgelt ist die Grundlage der Krankengeldberechnung. Es wird aus dem regelmäßig erzielten Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen ermittelt, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Für die Berechnung ist zwischen versicherten Arbeitnehmern (vgl. § 47 Abs. 2 SGB V) und Versicherten, die nicht Arbeitnehmer sind (vgl. § 47 Abs. 4 Satz 2 SGB V), zu unterscheiden. (mehr …)

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Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe – Rechtsschutz

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clipdealer_4440709_previewGegen den Verwaltungsakt, mit dem der Versicherte aufgefordert wird, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zu stellen, kann dieser einen Widerspruch einlegen. Damit wird ein Vorverfahren eingeleitet, dessen Durchführung die Voraussetzung für ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht ist. Während des Widerspruchsverfahrens ist weiterhin Krankengeld zu zahlen. Allerdings verlängert sich nicht die von der Krankenkasse gesetzte Frist. (mehr …)

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Krankengeld – Fortsetzungserkrankung rechtzeitig ärztlich feststellen lassen

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455627_web_R_K_B_by_Didi01_pixelio.deKrankengeld wird durch die Krankenkasse abschnittsweise für die Dauer der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit zugebilligt. Bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit, aber abschnittsweiser Bewilligung von Krankengeld ist jeder Bewilligungsabschnitt eigenständig zu prüfen. Um den Anspruch nicht zu gefährden sollte die Fortsetzungserkrankung rechtzeitig ärztlich festgestellt werden. (mehr …)

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Kranken- und Pflegeversicherung

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Foto: Redsheep/pixelio.de

Höhere Beiträge zur Krankenkasse, bessere Leistungen der Pflegeversicherung

Im neuen Jahr verändert sich einiges in der Kranken- und Pflegeversicherung. Viele Krankenkassen haben ihre Beiträge erhöht, ohne die Leistungen zu verändern. Die Pflegeversicherung verbessert ihre Leistungen und führt ab 2017 Pflegegrade statt der bisherigen Pflegestufen ein. Das hat natürlich auch seinen Preis. Deswegen muss der Beitrag steigen. (mehr …)

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Betreuungsgeld – Die Leistung kann zukünftig eingestellt werden

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668050_web_R_B_by_Helene Souza_pixelio.deDas Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 21. Juli 2015 – 1 BvF 2/13 – festgestellt, dass die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes nichtig sind. Dem Bund fehlt die Kompetenz, den Anspruch auf ein Betreuungsgeld zu begründen. Es ist jetzt in der Hand der Behörden, über bereits bewilligte Leistungen zu entscheiden. (mehr …)

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Impfschutz – zum Wohle des Kindes und der Allgemeinheit

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662891_web_R_by_Helene Souza_pixelio.deDie neue Vorschrift § 34 Abs. 10 Infektionsschutzgesetz (in der Fassung des Präventionsgesetzes) verlangt, dass bei der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung eine ärztliche Beratung über den Impfschutz nachzuweisen ist. Leider konnte die Politik sich nicht darauf verständigen, einen tatsächlichen Impfschutz nachzuweisen.

Wie wichtig und richtig Impfen ist: www.krautreporter.de

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Versicherungsschutz – auch wenn das Krankengeld entfällt

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RentenbscheidDie Krankenkasse kann zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe auffordern. Wenn der Antrag nicht innerhalb der dadurch ausgelösten Frist von 10 Wochen gestellt wird, entfällt mit dem Ende der Frist der Anspruch auf Zahlung des Krankengeldes. Das Stammrecht auf Krankengeld bleibt jedoch erhalten. Damit besteht auch weiterhin eine Mitgliedschaft und ein entsprechender Versicherungsschutz. (mehr …)

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Kinderpflegeverletztengeld – Wenn das Kind auf dem Schulweg verunglückt

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Helene Souza  / pixelio.de
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Auch Kinder können einen Arbeitsunfall erleiden, wenn sie z. B. auf dem Weg zum Kindergarten oder zur Schule verunglücken. Die Krankenkasse meldet den Unfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und zahlt Verletztengeld, wenn ein Elternteil die Pflege übernimmt. Der Anspruch dem Grunde nach sowie Dauer und Höhe des Anspruchs richten sich nach den Vorschriften für die Krankenversicherung. (mehr …)

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Kinderpflegekrankengeld – Der Arbeitnehmer ist von der Arbeit freizustellen

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571058_web_R_K_B_by_Salih Ucar_pixelio.deKrankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Kinderpflege-Krankengeld) erhalten Versicherte,

  • wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten, im selben Haushalt lebenden und selbst versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben,
  • eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und
  • das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB V).

Der Arbeitnehmer hat während dieser Zeit einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Gleichzeitig kann auch ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts bestehen. (mehr …)

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Krankengeld – Arbeitsunfähigkeit melden, Leistung beantragen

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Matthias Preisinger  / pixelio.de
Matthias Preisinger / pixelio.de

Eine Arbeitsunfähigkeit kann nur bei der zuständigen Krankenkasse wirksam gemeldet werden. Unterbleibt die Meldung oder geht sie der Krankenkasse verspätet zu, droht der Verlust von Krankengeld. Die Meldung ist gleichzeitig ein Leistungsantrag, der die Krankenkasse zwingt, fristgerecht über den Anspruch zu entscheiden.
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Ablehnender Bescheid: Entscheidungen erneut prüfen lassen

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Inkasso-GeierSozialleistungen werden entzogen, Beiträge nachberechnet: Die Krankenkasse erlässt darüber einen Verwaltungsakt. Versicherte und Arbeitgeber können sich wehren und einen Widerspruch einlegen oder klagen. Entsprechende Rechtsmittel sind nicht immer erfolgreich. Trotzdem muss sich niemand auf Dauer mit belastenden Entscheidungen abfinden. Vielmehr kann selbst nach einem erfolglosen Rechtsstreit bei der Krankenkasse beantragt werden, die Entscheidung erneut zu prüfen. (mehr …)

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Kinder-Krankengeld – Neue Berechnung ab 2015

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741574_photo_jpg_xs_clipdealer.deVersicherte gesetzlicher Krankenkassen haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie ein erkranktes Kind betreuen, pflegen oder beaufsichtigen und deswegen der Arbeit fernbleiben. Der Anspruch ist zeitlich befristet (mit Ausnahme der Pflege schwerstkranker Kinder) und besteht nur, wenn das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Während des Anspruchs auf Krankengeld wird der Arbeitnehmer von der Arbeitsleistung freigestellt. Ob eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung beansprucht werden kann, richtet sich nach dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Wenn ein Arbeitsunfall die Ursache für die Krankheit des Kindes ist, dann besteht ein Anspruch auf Kinderpflege-Verletztengeld gegen den Unfallversicherungsträger. (mehr …)

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