Entgeltfortzahlung – Der Arbeitgeber zahlt auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses

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463997_web_R_K_by_Thorben Wengert_pixelio.deDer Arbeitgeber ist nur innerhalb eines Arbeitsverhältnisses verpflichtet, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten. Wenn das Arbeitsverhältnis allerdings vom Arbeitgeber wegen der Arbeitsunfähigkeit gekündigt wird, dann muss über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt werden (längstens für insgesamt 6 Wochen; vgl. § 8 Abs. 1 EFZG). Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer aus wichtigem Grund kündigt, den der Arbeitgeber zu vertreten hat. (mehr …)

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Arbeitsverhältnis – Die Kündigung muss eindeutig und bestimmt sein

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Eine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Der Empfänger einer ordentlichen Kündigungserklärung muss erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig genügt hierfür die Angabe des Kündigungstermins oder der…

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Individuelle Gesundheitsleistungen – Nutzen erkennen

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Patienten können sich über Nutzen oder Schaden von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) im Internet informieren. Der IGeL-Monitor enthält wissenschaftlich fundierte Bewertungen zu Selbstzahlerleistungen. Entwickelt wurde die nicht-kommerzielle Internet-Plattform vom Medizinischen Dienst des…

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Entgeltfortzahlung – Junge Arbeitsverhältnisse haben eine Wartezeit

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289993_web_R_K_by_Dr. Klaus-Uwe Gerhardt_pixelio.deDer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht frühestens nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber (vgl. § 3 Abs. 3 EFZG). Die Wartezeit kann vertraglich ausgeschlossen oder verkürzt werden. (mehr …)

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Widerspruch gegen Verwaltungsakte – Versicherte sind schriftlich über ihre Rechte zu informieren

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450160_web_R_K_by_Thorben Wengert_pixelio.deEin schriftlicher oder schriftlich bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen, wenn der Beteiligte durch diesen Verwaltungsakt beschwert ist (vgl. § 36 SGB X). Der Sozialversicherungsträger hat die Beteiligten damit über den Rechtsbehelf und die Behörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, deren Sitz, die einzuhaltende Frist und die Form schriftlich zu belehren. (mehr …)

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Wohnen im Alter – Senioren haben die Wahl

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80278_web_R_K_by_Paul-Georg Meister_pixelio.deWohnen im Alter soll persönlichen Bedürfnissen entsprechen.

Zahlreiche neue Wohnformen für das Alter stellen heute die Senioren vor die Wahl, auf welche Art sie ihren Lebensabend verbringen möchten. Dabei sollten durchaus persönliche Bedürfnisse im Vordergrund stehen. So erfreuen sich vor allem Wohnformen großer Beliebtheit, die ein hohes Maß an Freiheit bieten. (mehr …)

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