Entgeltfortzahlung – Der Arbeitgeber zahlt auch an geringfügig Beschäftigte

Ein Ausschluss geringfügig Beschäftigter (vgl. § 8 Abs. 1 SGB IV) vom Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz nicht vorgesehen. Mithin erhalten auch Arbeitnehmer in einem auf nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage befristeten Arbeitsverhältnis - längstens bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. §…

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Krankenversicherung der Rentner – Nicht alle Einnahmen sind beitragspflichtig

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Rentner zahlen hauptsächlich von ihrer Rente die Beiträge zur Krankenversicherung. Daneben werden die Beiträge auch ausVersorgungsbezügen und Arbeitseinkommen berechnet. Andere Einnahmen (z. B. aus Vermietung und Verpachtung oder Zinseinnahmen) werden nicht berücksichtigt. (mehr …)

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Entgeltfortzahlung – Der Arbeitgeber zahlt auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses

463997_web_R_K_by_Thorben Wengert_pixelio.deDer Arbeitgeber ist nur innerhalb eines Arbeitsverhältnisses verpflichtet, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten. Wenn das Arbeitsverhältnis allerdings vom Arbeitgeber wegen der Arbeitsunfähigkeit gekündigt wird, dann muss über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt werden (längstens für insgesamt 6 Wochen; vgl. § 8 Abs. 1 EFZG). Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer aus wichtigem Grund kündigt, den der Arbeitgeber zu vertreten hat. (mehr …)

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Arbeitsverhältnis – Die Kündigung muss eindeutig und bestimmt sein

Eine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Der Empfänger einer ordentlichen Kündigungserklärung muss erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig genügt hierfür die Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist. Ausreichend ist aber auch ein Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen, wenn der Erklärungsempfänger hierdurch…

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Individuelle Gesundheitsleistungen – Nutzen erkennen

Patienten können sich über Nutzen oder Schaden von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) im Internet informieren. Der IGeL-Monitor enthält wissenschaftlich fundierte Bewertungen zu Selbstzahlerleistungen. Entwickelt wurde die nicht-kommerzielle Internet-Plattform vom Medizinischen Dienst des Krankenkassen-Spitzenverbandes. Foto: Uwe Drewes  / pixelio.de

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Entgeltfortzahlung – Junge Arbeitsverhältnisse haben eine Wartezeit

289993_web_R_K_by_Dr. Klaus-Uwe Gerhardt_pixelio.deDer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht frühestens nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber (vgl. § 3 Abs. 3 EFZG). Die Wartezeit kann vertraglich ausgeschlossen oder verkürzt werden. (mehr …)

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Entgeltersatzleistungen – Anpassung zum 1.7.2013

Die dem Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld und Übergangsgeld zugrunde liegende Berechnungsgrundlage wird jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt den diesbezüglichen Anpassungsfaktor jeweils bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres bekannt (vgl.…

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Widerspruch gegen Verwaltungsakte – Versicherte sind schriftlich über ihre Rechte zu informieren

450160_web_R_K_by_Thorben Wengert_pixelio.deEin schriftlicher oder schriftlich bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen, wenn der Beteiligte durch diesen Verwaltungsakt beschwert ist (vgl. § 36 SGB X). Der Sozialversicherungsträger hat die Beteiligten damit über den Rechtsbehelf und die Behörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, deren Sitz, die einzuhaltende Frist und die Form schriftlich zu belehren. (mehr …)

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Wohnen im Alter – Senioren haben die Wahl

80278_web_R_K_by_Paul-Georg Meister_pixelio.deWohnen im Alter soll persönlichen Bedürfnissen entsprechen.

Zahlreiche neue Wohnformen für das Alter stellen heute die Senioren vor die Wahl, auf welche Art sie ihren Lebensabend verbringen möchten. Dabei sollten durchaus persönliche Bedürfnisse im Vordergrund stehen. So erfreuen sich vor allem Wohnformen großer Beliebtheit, die ein hohes Maß an Freiheit bieten. (mehr …)

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Kündigung – Beim Kirchenaustritt ist der Arbeitsplatz in Gefahr

Jede Religionsgesellschaft verwaltet die eigenen Angelegenheiten selbstständig (vgl. Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV). Dieses Recht haben neben den Kirchen auch die von ihnen betriebenen karitativen Einrichtungen. Damit wird der kirchliche Dienst auch im Rahmen privatrechtlicher Arbeitsverhältnisse nach dem Selbstverständnis der Kirchen geregelt. Der Austritt eines Mitarbeiters…

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