Versorgungskrankengeld – Die Krankenkassen berechnen und zahlen aus
Zum versorgungsberechtigten Personenkreis gehören u. a. Kriegsbeschädigte, ehemalige Soldaten der Bundeswehr, Opfer von Gewalttaten oder Menschen, die einen Impfschaden erlitten haben. Wenn im Falle einer Arbeitsunfähigkeit ein Einkommensausfall eintritt, kann ein Anspruch auf Versorgungskrankengeld bestehen. Das Versorgungskrankengeld wird von den Krankenkassen berechnet und ausgezahlt. (mehr …)