Versicherte, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, sind grds. vom Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen. Sind sie gesetzlich versichert, besteht aber die Möglichkeit, durch eine Wahlerklärung den gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld zu erlangen oder das Angebot eines Wahltarifs anzunehmen.
Gesetzliches Krankengeld
Selbstständige riskieren oft einen Einkommensverlust, wenn sie wegen Krankheit nicht arbeiten können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dieses Risiko abzusichern. Am einfachsten ist es, das gesetzlich geregelte Krankengeld der Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Der Versicherte muss dazu nur eine entsprechende Erklärung gegenüber seiner Krankenkasse abgeben (Wahlerklärung).
Die Wahlerklärung kann zum Beginn der Versicherung abgegeben werden. Es ist aber auch möglich, zu einem späteren Zeitpunkt zu wählen.
Bindung an die Erklärung
Die Versicherung beinhaltet von ihrem Beginn an einen Krankengeldanspruch, wenn die Wahlerklärung innerhalb von 2 Wochen abgegeben wird (z. B. nach einem Kassenwechsel). Der Versicherte ist 3 Jahre an seine Wahlerklärung gebunden. In dieser Zeit ist ein Kassenwechsel nicht möglich.
Wartezeit
Das Krankengeld wird frühestens von der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit an gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Arbeitseinkommen, aus dem zuvor schon Beiträge gezahlt wurden. Bei länger dauernden Erkrankungen wird das Krankengeld nach einem Jahr erhöht.
Krankengeld wird längstens für 78 Wochen gezahlt.
Beispiel
Ein selbstständiger Unternehmer ist mit dem gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld versichert. Er sucht am 19.10.2013 seinen Hausarzt auf, der rückwirkend vom 17.10.2013 eine Arbeitsunfähigkeit feststellt. Krankengeld wird frühestens vom 28.11.2013 an gezahlt.
Kombination mit Wahltarif
Alternativ zur Wahlerklärung kann ein Wahltarif gewählt werden, der sich nach der Satzung der Krankenkasse richtet. Wahlerklärung und Wahltarif können auch miteinander kombiniert werden.
Wahltarife
Die Krankenkassen bieten häufig einen Wahltarif an, der es dem Selbstständigen ermöglicht, den Einkommensausfall in den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit abzusichern. Eine vollständige Absicherung des Einkommensausfalls ist oft nicht möglich. Da hilft nur eine private Absicherung (Krankentagegeld).
Krankengeld nur für freiwillig Versicherte oder auch für versicherungspflichtige Selbstständige?
Selbstständige Unternehmer sind meistens freiwillig bei den Krankenkassen versichert. Für sie ist es unproblematisch, sich für eine Versicherung mit Krankengeld zu entscheiden.
Es gibt aber auch Unternehmer, die Versicherungspflichtig sind, weil sie im Krankheitsfall nicht anderweitig abgesichert sind (Auffangversicherung).
Hier wird in der Praxis die Auffassung vertreten, dass nur freiwillig versicherte Unternehmer sich für eine Versicherung mit Krankengeld entscheiden können (im Gesetz ist von Versicherten die Rede). Ob sich diese Praxismeinung durchsetzt, wird vermutlich die Gerichte beschäftigen und dort entschieden werden.
Vor- und Nachteile der Versicherung mit Krankengeld
Der Beitrag für eine Versicherung mit einem gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld aufgrund einer Wahlerklärung richtet sich nach dem allgemeinen Beitragssatz (15,5 %), obwohl der Anspruch erst nach 6 Wochen entsteht. Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Es gibt auch keine Altersgrenze.
Zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld kann ein Wahltarif Krankengeld abgeschlossen werden. Dafür ist eine weitere Prämie zu entrichten. Viele Wahltarife sehen Einschränkungen wie eine Wartezeit, ein späteres Entstehen des Anspruchs oder eine Altersgrenze vor.
Versicherung ohne Krankengeld
In einer Versicherung ohne Anspruch auf Krankengeld richtet sich der Beitrag nach dem ermäßigten Beitragssatz (14,9 %).
Restrisiko absichern
Meistens ist es trotz einer Kombination von gesetzlichem Krankengeld und Wahltarif nicht möglich, den gesamten Einkommensausfall abzusichern. Versicherte müssen danach individuelle entscheiden, welche Versicherungsleistungen im Einzelfall vorteilhaft sind. Das gilt auch für den Vergleich mit einer privaten Absicherung des Verdienstausfalls.
Foto: Konstantin Gastmann / pixelio.de
hallo, mich würde interessieren, ob es eine art wartezeit für das gesetzliche krankengeld gibt bzw. ob dieses auch bei abschluss während einer laufenden behandlung greift.