Krankenversicherung – Wenn die nötige Absicherung fehlt

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Fachliteratur

613950_web_R_by_Paulwip_pixelio.deSeit dem 1. April 2007 sind Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) . Die Versicherungspflicht erfasst Personen, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren . Es gibt Ausnahmen von der Versicherungspflicht sowie Regelungen über die Versicherungsfreiheit. Die Versicherungspflicht tritt unabhängig vom Willen der Beteiligten kraft Gesetzes ein. Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die zuletzt privat krankenversichert waren, sind die privaten Krankenversicherungsunternehmen verpflichtet, einen Versicherungsschutz im Basistarif anzubieten. (mehr …)

WeiterlesenKrankenversicherung – Wenn die nötige Absicherung fehlt