Kurzarbeitergeld – Fehlerhafte Bescheide werden berichtigt und Leistungen zurückgefordert

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Die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zeigt sich während der Corona-Pandemie. Das Kurzarbeitergeld hilft in dieser Zeit entscheidend, die Krise wirtschaftlich zu bewältigen. Deswegen werden die Leistungsanträge zügig bewilligt. Die Leistungsbescheide stehen allerdings unter dem Vorbehalt einer späteren Prüfung und ergehen vorläufig. Die Arbeitsagenturen prüfen innerhalb von 7 Monaten nach dem Leistungsbezug die bewilligten Leistungen abschließend. Fehlerhafte Entscheidungen werden berichtigt. Überzahlte Beträge sind durch den Arbeitgeber zu erstatten.

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Arbeitsunfähigkeit – Begriff, Nachweis, Meldung

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Bildquelle: Tim Reckmann / pixelio.de

Ein Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig, wenn er objektiv nicht oder nur mit der Gefahr einer gesundheitlichen Verschlechterung fähig ist, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten. Arbeitsunfähigkeit (AU) ist die zentrale Voraussetzung für den Entgeltfortzahlungsanspruch nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie den Anspruch auf Krankengeld nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V). Sie ist begrifflich von der verminderten Erwerbsfähigkeit zu unterscheiden. (mehr …)

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