Krankengeld – Berechnung und Zahlung

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Krankengeld ersetzt das wegen einer Arbeitsunfähigkeit ausgefallene Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (Entgeltersatzfunktion). Es wird aus den entsprechenden Einnahmen berechnet, die unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit erzielt wurden. Krankengeld wird maximal in Höhe des zuletzt erzielten laufenden Nettoarbeitsentgelts gezahlt. Der Anspruch richtet sich auf einen kalendertäglichen Betrag. Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt.

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Entgeltersatzleistungen – Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung

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Die Entgeltersatzleistungen Kranken-, Versorgungskranken-, Verletzten- und Übergangsgeld werden jeweils 1 Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst. Bezieher dieser Entgeltersatzleistungen, die für einen längeren Zeitraum erkrankt sind, werden so an der Entwicklung der Arbeitsentgelte beteiligt. Eine Entgeltersatzleistung wird nur angepasst, wenn der Anpassungsfaktor größer als 1,0000 ist. Eine Absenkung (z. B. bei einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung) ist ausgeschlossen. Das BMAS gibt jeweils zum 30.6. eines Kalenderjahres den Anpassungsfaktor im Bundesanzeiger bekannt. Der Anpassungsfaktor gilt für die folgenden 12 Monate. Ein zum Jahresbeginn verändertes Höchstregelentgelt führt nicht zu einer Anpassung der Entgeltersatzleistung.

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Krankengeld – Anspruch, Zahlung, Dauer

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Thorben Wengert  / pixelio.de

Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Hauptsächlich wird entfallenes Arbeitsentgelt während einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung nach Ablauf der Entgeltfortzahlung ersetzt. Die Leistung wird von der Krankenkasse gezahlt. Zuschüsse des Arbeitgebers sowie während des Leistungsbezugs gewährte Einmalzahlungen können beitragspflichtig sein. Wird die Beschäftigung durch die Arbeitsunfähigkeit länger als einen Kalendermonat ohne Entgelt unterbrochen, ist durch den Arbeitgeber eine Unterbrechungsmeldung abzugeben.

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