Krankengeld – Aufforderung zum Reha-Antrag
Eigentlich ist der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (kurz: Rehabilitations- oder Reha-Antrag) eine gute Sache. Schließlich geht es darum, die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit zu erhalten, die Existenz zu sichern und den Versicherten wieder an die Arbeit zu bringen.
Die Interessen der Krankenkasse und des Versicherten sind aber oft höchst unterschiedlich.
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Die Krankenkasse kann zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe auffordern. Wenn der Antrag nicht innerhalb der dadurch ausgelösten Frist von 10 Wochen gestellt wird, entfällt mit dem Ende der Frist der Anspruch auf Zahlung des Krankengeldes. Das Stammrecht auf Krankengeld bleibt jedoch erhalten. Damit besteht auch weiterhin eine Mitgliedschaft und ein entsprechender Versicherungsschutz. 
War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB X). Das Verschulden eines Vertreters ist wie eigenes Verschulden zu berücksichtigen (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 2 SGB X).