Entgeltfortzahlung – Kein Anspruch, wenn die Krankheit selbst verschuldet ist

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung besteht grundsätzlich unabhängig von der Ursache der Krankheit. Der Anspruch ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn die Krankheit selbst verschuldet ist (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG).

Bei der Beurteilung des Verschuldens sind die von der Rechtsprechung zu vergleichbaren arbeitsrechtlichen Vorschriften entwickelten Grundsätze zu berücksichtigen. Danach liegt ein Verschulden vor, wenn ein grober Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten gegeben ist und das Abwälzen dessen Folgen auf den Arbeitgeber unbillig wäre. (mehr …)

WeiterlesenEntgeltfortzahlung – Kein Anspruch, wenn die Krankheit selbst verschuldet ist
  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Fachliteratur

Entgeltfortzahlung – Zusammentreffen von Streik und Arbeitsunfähigkeit

Während eines Streiks besteht für erkrankte Arbeitnehmer kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.  Das gilt auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem Beginn des Streiks eingetreten ist. Bei einem Arbeitskampf, der nicht zur völligen Stilllegung des Betriebes führt, verliert der Arbeitnehmer den Entgeltfortzahlungsanspruch nicht, wenn (mehr …)

WeiterlesenEntgeltfortzahlung – Zusammentreffen von Streik und Arbeitsunfähigkeit
  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Fachliteratur

Krankengeld – Die Leistung wird nicht neben einer Rente gezahlt

SONY DSCKrankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Wenn Krankengeld mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusammentrifft, ergeben sich daraus Auswirkungen auf das Krankengeld. Abhängig von der Rentenart und ggf. dem Beginn des Rentenanspruchs kann der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen sein, gekürzt werden oder unbeeinträchtigt bleiben. (mehr …)

WeiterlesenKrankengeld – Die Leistung wird nicht neben einer Rente gezahlt
  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Fachliteratur

Arbeitsunfähigkeit – Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei Arbeitsunfähigkeit

  • zur Sicherung des Behandlungserfolgs, insbesondere zur Einleitung von Maßnahmen der Leistungsträger für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, oder
  • zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit

eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst) einzuholen (vgl. § 275 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, b SGB V). (mehr …)

WeiterlesenArbeitsunfähigkeit – Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Allgemeines

Verletztengeld – Erwerbseinkommen unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit

Eine Voraussetzung für den Anspruch auf Verletztengeld ist ein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen unmittelbar vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung. Diesen Einkünften gleichgestellt sind die in § 45 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII aufgeführten Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Versorgungskrankengeld oder Arbeitslosengeld). Entscheidend ist die Versicherteneigenschaft zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalles sowie eine Erzielung von Einkommen. (mehr …)

WeiterlesenVerletztengeld – Erwerbseinkommen unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit
  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Fachliteratur