Krankengeld – Die ärztliche Bescheinigung ist nicht verbindlich

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Die Krankenkasse entscheidet über den Anspruch auf Krankengeld durch einen Verwaltungsakt. Dieser ist befristet auf die Zeit, für die die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt wurde. Die ärztliche Bescheinigung ist eine gutachterliche Stellungnahme. Die Krankenkasse kann davon abweichen und die Zahlung früher einstellen. (mehr …)

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Krankengeld – Die Fortsetzung einer Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig feststellen

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Matthias Preisinger / pixelio.de
Matthias Preisinger / pixelio.de

Wenn eine Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt befristet ist, dann bewilligt die Krankenkasse auch nur für diesen Zeitraum das Krankengeld (abschnittsweise Bewilligung). Eine Fortsetzungserkrankung ist spätestens am letzten Tag des Bewilligungsabschnitts ärztlich festzustellen, damit ein ununterbrochenes Versicherungsverhältnis und damit ein ununterbrochener Anspruch auf Krankengeld besteht. Auch bei Meinungsverschiedenheiten zwischen der Krankenkasse und ihrem Versicherten über den fortbestehenden Krankengeldanspruch sollte der Versicherte die weitere Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und der Krankenkasse zeitnah melden. (mehr …)

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Entgeltfortzahlung – Der Arbeitnehmer zeigt die Arbeitsunfähigkeit an und führt den Nachweis

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586357_web_R_K_B_by_berggeist007_pixelio.deDem Arbeitnehmer obliegen bei einer Arbeitsunfähigkeit Anzeige- und Nachweispflichten gegenüber dem Arbeitgeber. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten ist der Arbeitgeber berechtigt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern. Eine ärztliche Bescheinigung kann schon vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an verlangt werden. (mehr …)

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