Krankengeld – Einmalzahlungen

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Beitragspflichtige Teile aus Einmalzahlungen der letzten 12 Kalendermonate vor der Arbeitsunfähigkeit werden bei der Berechnung des Regelentgelts berücksichtigt. Sie ergeben einen Hinzurechnungsbetrag, der gemeinsam mit dem Regelentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt das kumulierte Regelentgelt bildet. Beim Vergleich mit dem Nettoarbeitsentgelt ist ebenfalls ein Hinzurechnungsbetrag zu berücksichtigen. Insgesamt darf das Krankengeld 100 % des laufenden Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten.

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Übergangsgeld der Rentenversicherung – Anspruch, Dauer und Höhe

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509527_web_R_by_Martin Büdenbender_pixelio.deÜbergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung (wirtschaftliche Hilfe), die von verschiedenen Sozialleistungsträgern erbracht wird. Sie dient der Sozialen Sicherheit. Das Übergangsgeld der Rentenversicherung wird im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt. (mehr …)

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Beiträge zur Krankenversicherung – Die Höhe richtet sich nach Richtlinien des GKV-Spitzenverbands

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Der GKV-Spitzenverband hat "Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler)" erlassen. Die…

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Beiträge aus Entgeltersatzleistungen

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Bei Beziehern von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld gelten 80 % des Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommen, das der Bemessung der Leistung zu Grunde liegt (Regelentgelt), als beitragspflichtige Einnahme. Als Regelentgelt ist höchstens ein Betrag in Höhe der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweigs zu berücksichtigen (Bemessungsentgelt). (mehr …)

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Die Private Krankenversicherung

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Die meisten Berufstätigen sind automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Freiberufler, Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen haben allerdings die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und stattdessen in die private Krankenversicherung einzutreten. Auch Studenten, die nicht familienversichert sind, und Beamte können sich privat krankenversichern. (mehr …)

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