Verwaltungsakt – Die Entscheidung muss bekannt gegeben werden

Ein Verwaltungsakt ist den Beteiligten des Verwaltungsverfahrens bekannt zu geben (vgl. § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB X). Der Verwaltungsakt entfaltet mit der Bekanntgabe seine Wirksamkeit (vgl. § 39 Abs. 1 SGB X). Damit wird der Verwaltungsakt als staatlicher Hoheitsakt existent; er kann einerseits angefochten werden (äußere Wirksamkeit) und löst andererseits bestimmte Rechtswirkungen aus (innere Wirksamkeit). (mehr …)

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Verwaltungsverfahren – Beteiligte sind vor einer Entscheidung anzuhören

450160_web_R_K_by_Thorben Wengert_pixelio.deDie Anhörung Beteiligter im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren der Sozialversicherungsträger entspricht dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Der Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens der Sozialversicherungsträger wird vor überraschenden Eingriffen geschützt, indem der Sozialversicherungsträger vor Erlass eines Verwaltungsakts, der in vorhandene Rechte eines Beteiligten eingreift, Gelegenheit zur Äußerung geben muss. Damit haben Sozialleistungsberechtigte die Möglichkeit, bereits im Vorfeld auf die Verwaltungsentscheidung einzuwirken und sich Klarheit über die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Klage zu verschaffen. (mehr …)

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Verwaltungsverfahren – Beteiligte

Das Verfahrensrecht eröffnet dem Versicherten die Möglichkeit, als aktiver Beteiligter in einem nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordneten Verfahren seine Interessen und Rechte wahrzunehmen. Zwischen dem Beteiligten und dem Sozialversicherungsträger entsteht ein Verwaltungsrechtsverhältnis mit gegenseitigen Rechten, Pflichten und Lasten. Beteiligt sind auch Personen, die zum Verwaltungsverfahren hinzugezogen werden. (mehr …)

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Verwaltungsakt – Wirksamkeit gegenüber Beteiligten

BSG, Urteil vom 31.1.2012, - B 2 U 12/11 R -, WzS 5/2012 Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn er Rechte oder Pflichten eines anderen Rechtssubjektes begründet, aufhebt, inhaltlich ändert oder feststellt, ohne dass die erlassende Behörde durch ein Gesetz dazu ermächtigt ist. Der Verwaltungsakt wird trotz…

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