Betreuungsgeld – Die Leistung kann zukünftig eingestellt werden

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668050_web_R_B_by_Helene Souza_pixelio.deDas Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 21. Juli 2015 – 1 BvF 2/13 – festgestellt, dass die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes nichtig sind. Dem Bund fehlt die Kompetenz, den Anspruch auf ein Betreuungsgeld zu begründen. Es ist jetzt in der Hand der Behörden, über bereits bewilligte Leistungen zu entscheiden. (mehr …)

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