Behandlungsfehler – Die Krankenkasse hilft

Ein Behandlungsfehler entsteht, wenn der Arzt im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit objektiv gebotene Maßnahmen nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft unsachgemäß ausführt. Es wird diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen, die allgemein von einem ordentlichen, pflichtbewussten Arzt in der konkreten Situation zu erwarten ist. Folgt aus dem Behandlungsfehler ein Gesundheitsschaden, dann hat dieses sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen. (mehr …)

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Entgeltfortzahlung – Der Arbeitnehmer zeigt die Arbeitsunfähigkeit an und führt den Nachweis

586357_web_R_K_B_by_berggeist007_pixelio.deDem Arbeitnehmer obliegen bei einer Arbeitsunfähigkeit Anzeige- und Nachweispflichten gegenüber dem Arbeitgeber. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten ist der Arbeitgeber berechtigt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern. Eine ärztliche Bescheinigung kann schon vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an verlangt werden. (mehr …)

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Entgeltfortzahlung – Kein Anspruch, wenn die Krankheit selbst verschuldet ist

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung besteht grundsätzlich unabhängig von der Ursache der Krankheit. Der Anspruch ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn die Krankheit selbst verschuldet ist (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG).

Bei der Beurteilung des Verschuldens sind die von der Rechtsprechung zu vergleichbaren arbeitsrechtlichen Vorschriften entwickelten Grundsätze zu berücksichtigen. Danach liegt ein Verschulden vor, wenn ein grober Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten gegeben ist und das Abwälzen dessen Folgen auf den Arbeitgeber unbillig wäre. (mehr …)

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Entgeltfortzahlung – Auch kurze Erkrankungen müssen nachgewiesen werden

Das Bundesarbeitsgericht hat die bisherige Rechtsprechung bestätigt und konkretisiert. Der Arbeitgeber ist auch bei einer kurzzeitigen Arbeitsunfähigkeit berechtigt, vom ersten Tag an eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen. (mehr …)

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