Krankengeld – Die ärztliche Bescheinigung ist nicht verbindlich

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Die Krankenkasse entscheidet über den Anspruch auf Krankengeld durch einen Verwaltungsakt. Dieser ist befristet auf die Zeit, für die die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt wurde. Die ärztliche Bescheinigung ist eine gutachterliche Stellungnahme. Die Krankenkasse kann davon abweichen und die Zahlung früher einstellen. (mehr …)

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Betreuungsgeld – Die Leistung kann zukünftig eingestellt werden

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668050_web_R_B_by_Helene Souza_pixelio.deDas Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 21. Juli 2015 – 1 BvF 2/13 – festgestellt, dass die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes nichtig sind. Dem Bund fehlt die Kompetenz, den Anspruch auf ein Betreuungsgeld zu begründen. Es ist jetzt in der Hand der Behörden, über bereits bewilligte Leistungen zu entscheiden. (mehr …)

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