Krankengeld – Dauer des Anspruchs
BSG, Urteil vom 21.6.2011, – B 1 KR 17/10 R -, WzS 9/2011
Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung. Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld innerhalb von drei Jahren für längstens 78 Wochen gezahlt. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. (mehr …)