Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe – Rechtsschutz

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Fachliteratur

clipdealer_4440709_previewGegen den Verwaltungsakt, mit dem der Versicherte aufgefordert wird, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zu stellen, kann dieser einen Widerspruch einlegen. Damit wird ein Vorverfahren eingeleitet, dessen Durchführung die Voraussetzung für ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht ist. Während des Widerspruchsverfahrens ist weiterhin Krankengeld zu zahlen. Allerdings verlängert sich nicht die von der Krankenkasse gesetzte Frist. (mehr …)

WeiterlesenAufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe – Rechtsschutz

Rentenverfahren – Die Krankenkasse ist zu beteiligen

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Fachliteratur

612395_web_R_K_B_by_Gerd Altmann_pixelio.deDie Krankenkasse nimmt durch die Aufforderung und Fristsetzung nach § 51 Abs 1 Satz 1 SGB V entscheidenden Einfluss auf den Beginn der  antragsabhängigen Rente wegen Erwerbsminderung (vgl. § 99 Abs 1 SGB VI). Sie erzielt damit den Wegfall ihrer Leistungszuständigkeit für das Krankengeld schon vor Erreichen der Anspruchshöchstdauer (vgl. § 48  SGB V). Diese Interessenlage wirkt sich auch auf die Stellung der Krankenkasse im Verwaltungsverfahren des Rentenversicherungsträgers aus. (mehr …)

WeiterlesenRentenverfahren – Die Krankenkasse ist zu beteiligen

Krankengeld – Die Krankenkasse kann zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe auffordern

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Fachliteratur

Krankenkassen können Bezieher von Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen auffordern, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zu stellen. Die Aufforderung hat Folgen für den weiteren Krankengeldbezug, die Rentenansprüche sowie das Versicherungsverhältnis.…

WeiterlesenKrankengeld – Die Krankenkasse kann zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe auffordern

Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe – Dispositionsrecht des Versicherten

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Fachliteratur

Ein Versicherter entscheidet aufgrund seiner allgemeinen Dispositionsbefugnis darüber, ob er bei antragsabhängigen Sozialleistungen einen Leistungsantrag stellt oder einen gestellten Antrag zurück nimmt. Es kann auch bestimmt werden, dass der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht die Wirkung eines Rentenantrags hat. Ein Rentenantrag kann darüber hinaus bis zum Erlass des Rentenbescheids oder bis zum Ablauf der damit verbundenen Widerspruchsfrist zurückgenommen werden. (mehr …)

WeiterlesenAufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe – Dispositionsrecht des Versicherten