Erstattungsansprüche – Ausgleich zwischen Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern

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Neben der Erstattung von Aufwendungen aus einem Auftragsverhältnis (vgl. § 91 SGB X) finden sich Anspruchsgrundlagen für einen Erstattungsanspruch in §§ 102 ff. SGB X. Die Vorschriften bilden die Grundlage für einen selbstständigen, von einem Sozialleistungsanspruch losgelösten eigenständigen („originären“) Anspruch öffentlich-rechtlicher Verwaltungsträger.

Für die Beziehungen zwischen Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern sind die Vorschriften über den Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers (vgl. § 102 SGB X) und den Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers (vgl. § 105 SGB X) bedeutsam. (mehr …)

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