Verletztengeld – Leistung durch die Krankenkasse und Erstattungsanspruch

Verletztengeld wird an Versicherte (vgl. §§ 2 bis 6 SGB VII) aus Anlass eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gezahlt (Versicherungsfälle der Unfallversicherung; vgl. §§ 7 bis 13 SGB VII). Es ergänzt die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (vgl. § 44 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). Rechtsgrundlagen sind §§ 45 bis 48, 52 SGB VII. (mehr …)

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Aufrechnung oder Verrechnung – Gegen die Erklärung kann Widerspruch eingelegt werden

BSG, Beschluss vom 31.8.2011 – GS 2/2010

Ein Sozialleistungsträger kann eigene oder fremde Ansprüche gegen den Leistungsberechtigten mit dessen Anspruch auf eine Geldleistung aufrechnen oder verrechnen (vgl. §§ 51, 52 SGB I). Bei der entsprechenden Erklärung handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Dieser kann mit einem Widerspruch und ggf. einer Anfechtungsklage angegriffen werden. (mehr …)

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Erstattungsansprüche – Ausgleich zwischen Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern

Neben der Erstattung von Aufwendungen aus einem Auftragsverhältnis (vgl. § 91 SGB X) finden sich Anspruchsgrundlagen für einen Erstattungsanspruch in §§ 102 ff. SGB X. Die Vorschriften bilden die Grundlage für einen selbstständigen, von einem Sozialleistungsanspruch losgelösten eigenständigen („originären“) Anspruch öffentlich-rechtlicher Verwaltungsträger.

Für die Beziehungen zwischen Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern sind die Vorschriften über den Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers (vgl. § 102 SGB X) und den Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers (vgl. § 105 SGB X) bedeutsam. (mehr …)

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Verletztengeld – Texte für Aus- und Fortbildung

Verletztengeld wird von den Krankenkassen im Auftrag der Unfallversicherung ausgezahlt. Damit ist es ein Thema in der Ausbildung von Sozialversicherungsfachangestellten sowie in darauf aufbauenden Fort- und Weiterbildungen. Es wird ausführlich im Werk "Krankenversicherung kompakt" behandelt und mit zahlreichen Beispielen, Übungsaufgaben und Lösungsvorschlägen erläutert. ...Leseprobe

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Krankengeld – Die Leistung wird nicht neben einer Rente gezahlt

SONY DSCKrankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Wenn Krankengeld mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusammentrifft, ergeben sich daraus Auswirkungen auf das Krankengeld. Abhängig von der Rentenart und ggf. dem Beginn des Rentenanspruchs kann der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen sein, gekürzt werden oder unbeeinträchtigt bleiben. (mehr …)

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