Rechtsschutz – Widerspruch form- und fristgerecht einlegen

Wer mit einer Entscheidung seiner Krankenkasse nicht einverstanden ist, kann sich dagegen wehren. Ein großer Teil der eingelegten Widersprüche ist erfolgreich. Gegen Entscheidungen einer Krankenkasse können Arbeitgeber oder Versicherte einen Widerspruch einlegen. Was dabei zu beachten ist, schreibt die Krankenkasse in ihre "Rechtsbehelfsbelehrung". Außerdem kann von…

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Widerspruch gegen Verwaltungsakte – Versicherte sind schriftlich über ihre Rechte zu informieren

450160_web_R_K_by_Thorben Wengert_pixelio.deEin schriftlicher oder schriftlich bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen, wenn der Beteiligte durch diesen Verwaltungsakt beschwert ist (vgl. § 36 SGB X). Der Sozialversicherungsträger hat die Beteiligten damit über den Rechtsbehelf und die Behörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, deren Sitz, die einzuhaltende Frist und die Form schriftlich zu belehren. (mehr …)

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Rechtsschutz – Einfach und ohne Rechtsbeistand Widerspruch einlegen

495664_web_R_K_B_by_Gerd Altmann_pixelio.deGegen Verwaltungsakte der Sozialversicherungsträger kann ein Widerspruch eingelegt werden. Das Vorverfahren beginnt mit dessen Erhebung (vgl. § 83 SGG). Beim Widerspruch ist eine bestimmte Form zu beachten, und er ist an eine Frist gebunden. Der Widerspruch kann aber ohne eine Begründung eingelegt werden. Ein Rechtsbeistand (z. B. Rechtsanwalt) ist nicht erforderlich. (mehr …)

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