Kinderpflege – Anspruch, Höhe und Dauer des Krankengeldes

Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, häufig auch als Kinderkrankengeld bezeichnet, wenn sie nach ärztlicher Feststellung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben oder bei einer stationären Behandlung des Kindes als Begleitperson mitaufgenommen werden. Voraussetzung ist ferner, dass eine…

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Kinderpflegeverletztengeld – Wenn das Kind auf dem Schulweg verunglückt

Helene Souza  / pixelio.de
Helene Souza / pixelio.de

Auch Kinder können einen Arbeitsunfall erleiden, wenn sie z. B. auf dem Weg zum Kindergarten oder zur Schule verunglücken. Die Krankenkasse meldet den Unfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und zahlt Verletztengeld, wenn ein Elternteil die Pflege übernimmt. Der Anspruch dem Grunde nach sowie Dauer und Höhe des Anspruchs richten sich nach den Vorschriften für die Krankenversicherung. (mehr …)

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