Entgeltfortzahlung – Der Arbeitgeber kann die Leistung verweigern

544796_web_R_K_B_by_Gerd Altmann_pixelio.deDem Arbeitnehmer steht neben dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Krankengeld zu. Dieser Anspruch ruht, soweit und solange der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leistet (vgl. § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Erfüllt der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung berechtigt oder unberechtigt nicht, fehlt es am entsprechenden Ruhenstatbestand für das Krankengeld. Krankengeld ist in diesem Fall auszuzahlen. (mehr …)

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Krankengeld – Die Krankenkasse kann mit Schulden aufrechnen oder verrechnen

489527_web_R_by_Thorben Wengert_pixelio.deDie Krankenkasse kann eigene Ansprüche gegen den Versicherten mit dessen Anspruch auf Krankengeld aufrechnen (vgl. § 51 SGB I; Gleichartigkeit und Gegenseitigkeit der Ansprüche). Forderungen anderer Sozialleistungsträger (z. B. aus der Rentenversicherung) können verrechnet werden (vgl. § 52 SGB I) Entsprechende Vorschriften finden sich in §§ 387 ff. BGB. (mehr …)

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Krankengeld – Die Krankenkasse kann zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe auffordern

Krankenkassen können Bezieher von Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen auffordern, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zu stellen. Die Aufforderung hat Folgen für den weiteren Krankengeldbezug, die Rentenansprüche sowie das Versicherungsverhältnis. Eine umfassende Darstellung enthält der Beitrag "Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe". Der Versicherte hat die…

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Krankengeld – Sonderrechtsnachfolge oder Vererbung

Die Sonderrechtsnachfolge beim Tod eines Sozialleistungsberechtigten (vgl. § 56 SGB I) schließt die Erbfolge nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts aus. Die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über die Erbfolge sind nur anzuwenden, wenn die Voraussetzungen für eine Sonderrechtsnachfolge nicht gegeben sind. (mehr …)

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Entgeltersatzleistungen – Anpassung zum 1.7.2012

Die dem Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld und Übergangsgeld zugrunde liegende Berechnungsgrundlage wird jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt den diesbezüglichen Anpassungsfaktor jeweils bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres bekannt (vgl.…

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Geldleistungen – Vorschüsse

Benötigt ein Sozialleistungsträger längere Zeit, die Höhe einer dem Grunde nach zustehenden Geldleistung festzustellen, so kann im Rahmen einer Ermessensentscheidung ein Vorschuss gezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch darauf. Der Vorschuss setzt voraus, dass grundsätzlich ein Leistungsanspruch gegenüber dem Sozialleistungsträger besteht. Die Vorschussleistung grenzt sich damit von der vorläufigen Leistung ab, bei der verschiedene Sozialleistungsträger über ihre Zuständigkeit streiten. (mehr …)

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Krankenkassen – Zusammenarbeit mit Unfall- und Rentenversicherungsträgern

Krankenkassen und die Träger der Unfall- und Rentenversicherung sind verpflichtet zusammenzuarbeiten. Neben großen Übereinstimmungen beim versicherten Personenkreis oder den Leistungen ist sowohl erforderlich, die Leistungen zu koordinieren als auch die Zuständigkeiten der Träger abzugrenzen . Damit ist die Zusammenarbeit ein Thema in der Ausbildung von Sozialversicherungsfachangestellten…

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Beiträge aus Entgeltersatzleistungen

Bei Beziehern von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld gelten 80 % des Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommen, das der Bemessung der Leistung zu Grunde liegt (Regelentgelt), als beitragspflichtige Einnahme. Als Regelentgelt ist höchstens ein Betrag in Höhe der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweigs zu berücksichtigen (Bemessungsentgelt). (mehr …)

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Krankengeld – Die Leistung wird nicht neben einer Rente gezahlt

SONY DSCKrankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Wenn Krankengeld mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusammentrifft, ergeben sich daraus Auswirkungen auf das Krankengeld. Abhängig von der Rentenart und ggf. dem Beginn des Rentenanspruchs kann der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen sein, gekürzt werden oder unbeeinträchtigt bleiben. (mehr …)

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Krankengeld – Dauer des Anspruchs

BSG, Urteil vom 21.6.2011, – B 1 KR 17/10 R -, WzS 9/2011

Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung. Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld innerhalb von drei Jahren für längstens 78 Wochen gezahlt. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. (mehr …)

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