Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe – Dispositionsrecht des Versicherten

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Ein Versicherter entscheidet aufgrund seiner allgemeinen Dispositionsbefugnis darüber, ob er bei antragsabhängigen Sozialleistungen einen Leistungsantrag stellt oder einen gestellten Antrag zurück nimmt. Es kann auch bestimmt werden, dass der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht die Wirkung eines Rentenantrags hat. Ein Rentenantrag kann darüber hinaus bis zum Erlass des Rentenbescheids oder bis zum Ablauf der damit verbundenen Widerspruchsfrist zurückgenommen werden. (mehr …)

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Arbeitsverhältnis – Unwirksame Befristung

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BAG, Entscheidung vom 12.1.2011, – 7 AZR 194/09 -, WzS 6/2011

Ein Arbeitsverhältnis endet nicht zum verabredeten Zeitpunkt, wenn die Voraussetzungen für eine Befristung nicht vorliegen. Die unwirksame Befristung kann sich auf den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung, seinen Krankengeldanspruch und den Anspruchsübergang auf die Krankenkasse auswirken. (mehr …)

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Geldleistungen – Auf- oder Verrechnung

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BSG, Entscheidung vom 25.2.2010, – B 13 R 76/09 R –, WzS 4/2011

Aufrechnung oder Verrechnung gegen Ansprüche auf Geldleistungen durch einen Verwaltungsakt: Ein Sozialleistungsträger kann eigene oder fremde Ansprüche gegen den Leistungsberechtigten mit dessen Anspruch auf eine Geldleistung aufrechnen oder verrechnen (vgl. §§ 51, 52 SGB I). Wenn es sich bei der entsprechenden Erklärung um einen Verwaltungsakt handelt, dann ist dieser mit einem Widerspruch und ggf. einer Anfechtungsklage anzugreifen. (mehr …)

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