Verwaltungsrat – Beschlüsse rechtmäßig fassen

571543_web_R_K_B_by_Gerd Altmann_pixelio.deDer Verwaltungsrat ist das Selbstverwaltungsorgan einer Krankenkasse (vgl. § 31 Abs. 3a Satz 1 SGB IV). Es ist ein Kollegialorgan, das durch Beschlüsse handelt. Der Verwaltungsrat ist dabei an die Beachtung des Gesetzes und des sonstigen für ihn maßgebenden Rechts gebunden (vgl. § 29 Abs. 3 SGB IV; juristische oder funktionale Selbstverwaltung). (mehr …)

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Entgeltfortzahlung – Der Arbeitgeber kann die Leistung verweigern

544796_web_R_K_B_by_Gerd Altmann_pixelio.deDem Arbeitnehmer steht neben dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Krankengeld zu. Dieser Anspruch ruht, soweit und solange der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leistet (vgl. § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Erfüllt der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung berechtigt oder unberechtigt nicht, fehlt es am entsprechenden Ruhenstatbestand für das Krankengeld. Krankengeld ist in diesem Fall auszuzahlen. (mehr …)

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Verletztengeld – Die Krankenkasse zahlt die Leistung aus

Verletztengeld wird wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gezahlt. Es ist in bestimmten Fällen auch über einen Zeitraum von 78 Wochen hinaus zu leisten. Dazu ist eine vorausschauende Beurteilung (Prognoseentscheidung) erforderlich. Die Leistung wird meistens durch die Krankenkasse ausgezahlt. Diese trifft auch die erforderlichen Entscheidungen. (mehr …)

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Entgeltfortzahlung – Der Arbeitnehmer zeigt die Arbeitsunfähigkeit an und führt den Nachweis

586357_web_R_K_B_by_berggeist007_pixelio.deDem Arbeitnehmer obliegen bei einer Arbeitsunfähigkeit Anzeige- und Nachweispflichten gegenüber dem Arbeitgeber. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten ist der Arbeitgeber berechtigt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern. Eine ärztliche Bescheinigung kann schon vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an verlangt werden. (mehr …)

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Krankengeld – Die Krankenkasse kann mit Schulden aufrechnen oder verrechnen

489527_web_R_by_Thorben Wengert_pixelio.deDie Krankenkasse kann eigene Ansprüche gegen den Versicherten mit dessen Anspruch auf Krankengeld aufrechnen (vgl. § 51 SGB I; Gleichartigkeit und Gegenseitigkeit der Ansprüche). Forderungen anderer Sozialleistungsträger (z. B. aus der Rentenversicherung) können verrechnet werden (vgl. § 52 SGB I) Entsprechende Vorschriften finden sich in §§ 387 ff. BGB. (mehr …)

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Beiträge zur Krankenversicherung – Die Höhe richtet sich nach Richtlinien des GKV-Spitzenverbands

Der GKV-Spitzenverband hat "Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler)" erlassen. Die…

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Krankenkassen – Amtsentbindung oder Amtsenthebung von Organmitgliedern

Mitglieder des Verwaltungsrats oder des Vorstands einer Krankenkasse werden auf Zeit gewählt. In bestimmten Fällen können sie vorzeitig ihr Amt durch eine Amtsentbindung oder eine Amtsenthebung verlieren. Darüber hat der Verwaltungsrat einen Beschluss zu fassen und einen Verwaltungsakt zu erlassen. Der betroffene Organwalter kann Rechtsschutz in Anspruch nehmen. (mehr …)

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Krankenkasse – Versicherte wählen die Krankenkasse

Versicherte (vgl. §§ 5, 9 SGB V) sind Mitglieder der von ihnen gewählten Kasse (vgl. § 173 Abs. 1 SGB V). Sie können zwischen verschiedenen Krankenkassen wählen (vgl. § 173 Abs. 2 Satz 1 SGB  V). Die gewählte Kasse ist verpflichtet, den Versicherten aufzunehmen. Gesundheitszustand oder Alter des Versicherten sind unerheblich. Preis-Leistungs-Vergleiche mit Informationen über interessante Zusatzleistungen, Prämienzahlungen oder Zusatzbeiträge ermöglicht das Internet (z. B. www.gesetzlichekrankenkassen.de). (mehr …)

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Entgeltfortzahlung – Auch kurze Erkrankungen müssen nachgewiesen werden

Das Bundesarbeitsgericht hat die bisherige Rechtsprechung bestätigt und konkretisiert. Der Arbeitgeber ist auch bei einer kurzzeitigen Arbeitsunfähigkeit berechtigt, vom ersten Tag an eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen. (mehr …)

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Erstattungsansprüche – Ausgleich zwischen Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern

Neben der Erstattung von Aufwendungen aus einem Auftragsverhältnis (vgl. § 91 SGB X) finden sich Anspruchsgrundlagen für einen Erstattungsanspruch in §§ 102 ff. SGB X. Die Vorschriften bilden die Grundlage für einen selbstständigen, von einem Sozialleistungsanspruch losgelösten eigenständigen („originären“) Anspruch öffentlich-rechtlicher Verwaltungsträger.

Für die Beziehungen zwischen Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern sind die Vorschriften über den Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers (vgl. § 102 SGB X) und den Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers (vgl. § 105 SGB X) bedeutsam. (mehr …)

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Azubi – Ausbildung bei einer Krankenkasse

Krankenkassen favorisieren in der Ausbildung den Beruf des Sozialversicherungsfachangestellten. Darauf aufbauend werden verschiedene Möglichkeiten angeboten, sich fortzubilden und weitere Abschlüsse zu erwerben. Umfassende Informationen zum Ausbildungsberuf gibt das Bundesversicherungsamt im Internet. Es…

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