Krankengeld – Entstehen des Anspruchs

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Damit Krankengeld geleistet werden kann, ist neben den Voraussetzungen des Krankengeldanspruchs auch das Versicherungsverhältnis für das Entstehen des Krankengeldanspruchs entscheidend. Abgestellt wird dabei auf das – zeitgleich zum Entstehen des Krankengeldanspruchs – bestehende Versicherungsverhältnis. Danach richten sich das Stammrecht des Krankengeldanspruchs, die Dauer sowie die mitgliedschaftserhaltende Wirkung.

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Krankengeld – Die Arbeitsunfähigkeit soll spätestens am letzten Arbeitstag festgestellt werden

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495888_web_R_K_by_Thorben Wengert_pixelio.deDer Anspruch auf Krankengeld ist vom versicherungsrechtlichen Status abhängig, der zu dem Zeitpunkt gegeben ist, in dem der potenzielle Anspruch entsteht. Das ist nicht unbedingt der Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Fällt dieser Zeitpunkt in ein Versicherungsverhältnis ohne Anspruch auf Krankengeld (z. B. in der Krankenversicherung der Rentner oder aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld II), dann ist der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen. (mehr …)

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Krankengeld – Wer Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt hat einen Anspruch

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477552_web_R_B_by_Chris Beck_pixelio.deAnspruch auf Krankengeld haben nur Versicherte einer Krankenkasse (vgl. § 44 Abs. 1 SGB V). Der Anspruch ist unabhängig von der Art des Versicherungsverhältnisses (Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung). Damit besteht ein Anspruch auf Krankengeld, wenn die Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder die stationäre Behandlung während der Versicherung eintreten. (mehr …)

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