Arbeitsunfähigkeit – Begriff, Nachweis, Meldung

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Ein Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig, wenn er objektiv nicht oder nur mit der Gefahr einer gesundheitlichen Verschlechterung fähig ist, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten. Arbeitsunfähigkeit (AU) ist die zentrale Voraussetzung für den Entgeltfortzahlungsanspruch nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie den Anspruch auf Krankengeld nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V). Sie ist begrifflich von der verminderten Erwerbsfähigkeit zu unterscheiden. (mehr …)

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Krankengeld – Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse melden

Eine Arbeitsunfähigkeit ist der Krankenkasse innerhalb einer Woche nach ihrem Beginn zu melden. Ansonsten droht der Verlust der Leistung. Das gilt auch bei einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit für die Folgebescheinigungen des Arztes. (mehr …)

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Krankengeld – Arbeitsunfähigkeit melden, Leistung beantragen

Matthias Preisinger  / pixelio.de
Matthias Preisinger / pixelio.de

Eine Arbeitsunfähigkeit kann nur bei der zuständigen Krankenkasse wirksam gemeldet werden. Unterbleibt die Meldung oder geht sie der Krankenkasse verspätet zu, droht der Verlust von Krankengeld. Die Meldung ist gleichzeitig ein Leistungsantrag, der die Krankenkasse zwingt, fristgerecht über den Anspruch zu entscheiden.
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