Behandlungsfehler – Die Krankenkasse unterstützt Opfer ärztlicher Kunstfehler

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595316_web_R_K_B_by_Gerd Altmann_pixelio.deEin ärztlicher Behandlungsfehler (Kunstfehler) ist eine nicht sorgfältige, fachgerechte oder zeitgerechte Behandlung des Patienten durch einen Arzt oder Zahnarzt. Er betrifft alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit beim Notfall, Krankentransport, in der ärztlichen Praxis, bei Hausbesuchen oder im Krankenhaus. Der Fehler kann medizinischer oder organisatorischer Natur sein.

Eine mögliche Ursache liegt in der Tätigkeit von Ärzten, die nicht ausreichend qualifiziert sind (Ärzte im Zwielicht). Politiker fordern ein „Bundesregister aller Risikoärzte„. (mehr …)

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Leistungsanträge – Mehr Rechte bei verzögerter Sachbearbeitung

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560858_web_R_K_B_by_Gerd Altmann_pixelio.deAm 25.2.2013 wurde das Patientenrechtegesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist damit am 26.2.2013 in Kraft getreten. Das Gesetz stärkt auch die Rechte Versicherter gegenüber ihren Krankenkassen, wenn über Leistungsanträge nicht zügig entschieden wird. (mehr …)

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