GKV-Datenaustausch – Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Versicherte gesetzlicher Krankenkassen zeigen ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit (AU) und ihre Fortsetzung an und weisen diese nach. Der Krankenkasse ist die AU formlos zu melden. Dabei sind Fristen zu beachten, sonst droht ein Einkommensverlust. Die erforderlichen Daten werden grundsätzlich elektronisch zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber ausgetauscht (eAU). Privat krankenversicherte Arbeitnehmer…

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