Krankenversicherung der Rentner – Nicht alle Einnahmen sind beitragspflichtig

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Rentner zahlen hauptsächlich von ihrer Rente die Beiträge zur Krankenversicherung. Daneben werden die Beiträge auch ausVersorgungsbezügen und Arbeitseinkommen berechnet. Andere Einnahmen (z. B. aus Vermietung und Verpachtung oder Zinseinnahmen) werden nicht berücksichtigt. (mehr …)

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Rentenverfahren – Die Krankenkasse ist zu beteiligen

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612395_web_R_K_B_by_Gerd Altmann_pixelio.deDie Krankenkasse nimmt durch die Aufforderung und Fristsetzung nach § 51 Abs 1 Satz 1 SGB V entscheidenden Einfluss auf den Beginn der  antragsabhängigen Rente wegen Erwerbsminderung (vgl. § 99 Abs 1 SGB VI). Sie erzielt damit den Wegfall ihrer Leistungszuständigkeit für das Krankengeld schon vor Erreichen der Anspruchshöchstdauer (vgl. § 48  SGB V). Diese Interessenlage wirkt sich auch auf die Stellung der Krankenkasse im Verwaltungsverfahren des Rentenversicherungsträgers aus. (mehr …)

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Krankenkassen – Zusammenarbeit mit Unfall- und Rentenversicherungsträgern

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Krankenkassen und die Träger der Unfall- und Rentenversicherung sind verpflichtet zusammenzuarbeiten. Neben großen Übereinstimmungen beim versicherten Personenkreis oder den Leistungen ist sowohl erforderlich, die Leistungen zu koordinieren als auch die…

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Krankengeld – Die Leistung wird nicht neben einer Rente gezahlt

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SONY DSCKrankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Wenn Krankengeld mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusammentrifft, ergeben sich daraus Auswirkungen auf das Krankengeld. Abhängig von der Rentenart und ggf. dem Beginn des Rentenanspruchs kann der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen sein, gekürzt werden oder unbeeinträchtigt bleiben. (mehr …)

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