Verwaltungsakt – Entscheidungen erneut prüfen lassen
Sozialleistungen werden entzogen, Beiträge nachberechnet: Die Krankenkasse erlässt darüber einen Verwaltungsakt. Versicherte und Arbeitgeber können sich wehren und einen Widerspruch einlegen oder klagen. Entsprechende Rechtsmittel sind nicht immer erfolgreich. Trotzdem muss sich niemand auf Dauer mit belastenden Entscheidungen abfinden. Vielmehr kann selbst nach einem erfolglosen Rechtsstreit bei der Krankenkasse beantragt werden, die Entscheidung erneut zu prüfen. (mehr …)