Krankengeld – Teilbeträge können für Unterhalt abgezweigt werden

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605464_web_R_B_by_Gerd Altmann_Shapes-AllSilhouettes.com_pixelio.deKrankengeld kann in angemessener Höhe an den Ehegatten oder die Kinder des Versicherten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt (vgl. § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB I). Die Auszahlung kann auch an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Ehegatten oder den Kindern Unterhalt gewährt (§ 48 Abs. 1 Satz 4 SGB I; z. B. Sozialamt oder Jugendamt). (mehr …)

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