Verletztengeld – Leistung durch die Krankenkasse und Erstattungsanspruch

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Verletztengeld wird an Versicherte (vgl. §§ 2 bis 6 SGB VII) aus Anlass eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gezahlt (Versicherungsfälle der Unfallversicherung; vgl. §§ 7 bis 13 SGB VII). Es ergänzt die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (vgl. § 44 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). Rechtsgrundlagen sind §§ 45 bis 48, 52 SGB VII. (mehr …)

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Behandlungsfehler – Die Krankenkasse hilft

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Ein Behandlungsfehler entsteht, wenn der Arzt im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit objektiv gebotene Maßnahmen nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft unsachgemäß ausführt. Es wird diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen, die allgemein von einem ordentlichen, pflichtbewussten Arzt in der konkreten Situation zu erwarten ist. Folgt aus dem Behandlungsfehler ein Gesundheitsschaden, dann hat dieses sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen. (mehr …)

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Aufrechnung oder Verrechnung – Gegen die Erklärung kann Widerspruch eingelegt werden

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BSG, Beschluss vom 31.8.2011 – GS 2/2010

Ein Sozialleistungsträger kann eigene oder fremde Ansprüche gegen den Leistungsberechtigten mit dessen Anspruch auf eine Geldleistung aufrechnen oder verrechnen (vgl. §§ 51, 52 SGB I). Bei der entsprechenden Erklärung handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Dieser kann mit einem Widerspruch und ggf. einer Anfechtungsklage angegriffen werden. (mehr …)

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Krankengeld – Die Krankenkasse kann mit Schulden aufrechnen oder verrechnen

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489527_web_R_by_Thorben Wengert_pixelio.deDie Krankenkasse kann eigene Ansprüche gegen den Versicherten mit dessen Anspruch auf Krankengeld aufrechnen (vgl. § 51 SGB I; Gleichartigkeit und Gegenseitigkeit der Ansprüche). Forderungen anderer Sozialleistungsträger (z. B. aus der Rentenversicherung) können verrechnet werden (vgl. § 52 SGB I) Entsprechende Vorschriften finden sich in §§ 387 ff. BGB. (mehr …)

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