Künstliche Befruchtung
BSG, Urteil vom 21.6.2011 – B 1 KR 18/10 R -, WzS 11/2011
Zu den Leistungen der Krankenbehandlung gehören medizinische Maßnahmen, um eine künstliche Befruchtung herbeizuführen (vgl. § 27a SGB V). Versicherungsfall ist die Unfähigkeit eines Ehepaares, auf natürlichem Wege Kinder zu zeugen, und die daraus resultierende Notwendigkeit einer künstlichen Befruchtung. (mehr …)