Krankenversicherung der Rentner – Nicht alle Einnahmen sind beitragspflichtig

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Rentner zahlen hauptsächlich von ihrer Rente die Beiträge zur Krankenversicherung. Daneben werden die Beiträge auch ausVersorgungsbezügen und Arbeitseinkommen berechnet. Andere Einnahmen (z. B. aus Vermietung und Verpachtung oder Zinseinnahmen) werden nicht berücksichtigt. (mehr …)

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Krankenversicherung – Wenn die nötige Absicherung fehlt

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613950_web_R_by_Paulwip_pixelio.deSeit dem 1. April 2007 sind Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) . Die Versicherungspflicht erfasst Personen, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren . Es gibt Ausnahmen von der Versicherungspflicht sowie Regelungen über die Versicherungsfreiheit. Die Versicherungspflicht tritt unabhängig vom Willen der Beteiligten kraft Gesetzes ein. Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die zuletzt privat krankenversichert waren, sind die privaten Krankenversicherungsunternehmen verpflichtet, einen Versicherungsschutz im Basistarif anzubieten. (mehr …)

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Die Private Krankenversicherung

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Die meisten Berufstätigen sind automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Freiberufler, Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen haben allerdings die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und stattdessen in die private Krankenversicherung einzutreten. Auch Studenten, die nicht familienversichert sind, und Beamte können sich privat krankenversichern. (mehr …)

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