Vorversicherungszeit in der KVdR – Ende der Rahmenfrist

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Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner ist von einer Vorversicherungszeit abhängig (mit Ausnahmen). Diese Regelung verwirklicht die naheliegende Forderung, dass der Zugang zur Krankenversicherung der Rentner nur bei einer sowohl hinreichend dauerhaften als auch aktuellen Verbindung zur gesetzlichen Krankenversicherung eröffnet werden soll. (mehr …)

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