Krankengeld und Versicherung – Wichtige Infos

Neue Arbeitsverhältnisse Wer krank und arbeitsunfähig ist, hat neben gesundheitlichen Problemen oft auch finanzielle Sorgen. Daher ist es bei kurzen Erkrankungen beruhigend, dass der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fortzahlt. Anders ist es bei einem neuen Arbeitsverhältnis. In diesen Fällen zahlt der Arbeitgeber nämlich erst nach einer 4-wöchigen…

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Entgeltfortzahlung – Wiederholungserkrankungen anrechnen

Frau mit Krankenschein - frech grinsendDer Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung besteht während der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG; 42 Kalendertage). Wiederholungserkrankungen sind anzurechnen. Tritt die Arbeitsunfähigkeit nach beendetem Arbeitsverhältnis ein, entsteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der Anspruch entsteht frühestens nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (vgl. § 3 Abs. 3 EFZG). (mehr …)

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Entgeltfortzahlung – Junge Arbeitsverhältnisse haben eine Wartezeit

289993_web_R_K_by_Dr. Klaus-Uwe Gerhardt_pixelio.deDer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht frühestens nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber (vgl. § 3 Abs. 3 EFZG). Die Wartezeit kann vertraglich ausgeschlossen oder verkürzt werden. (mehr …)

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