Das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren – Neuerscheinung

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Umschlag_finalDas Handbuch beschreibt das Verwaltungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch, den Erlass von Verwaltungsakten, deren Aufhebung sowie das Widerspruchsverfahren. Dabei werden die Praxis der Sozialversicherungsträger sowie aktuelle Probleme bei der Bearbeitung von Widersprüchen behandelt. Die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist berücksichtigt. (mehr …)

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Rechtsschutz – Einfach und ohne Rechtsbeistand Widerspruch einlegen

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495664_web_R_K_B_by_Gerd Altmann_pixelio.deGegen Verwaltungsakte der Sozialversicherungsträger kann ein Widerspruch eingelegt werden. Das Vorverfahren beginnt mit dessen Erhebung (vgl. § 83 SGG). Beim Widerspruch ist eine bestimmte Form zu beachten, und er ist an eine Frist gebunden. Der Widerspruch kann aber ohne eine Begründung eingelegt werden. Ein Rechtsbeistand (z. B. Rechtsanwalt) ist nicht erforderlich. (mehr …)

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