Krankenkassen – Zusammenarbeit mit Unfall- und Rentenversicherungsträgern

Krankenkassen und die Träger der Unfall- und Rentenversicherung sind verpflichtet zusammenzuarbeiten. Neben großen Übereinstimmungen beim versicherten Personenkreis oder den Leistungen ist sowohl erforderlich, die Leistungen zu koordinieren als auch die Zuständigkeiten der Träger abzugrenzen . Damit ist die Zusammenarbeit ein Thema in der Ausbildung von Sozialversicherungsfachangestellten…

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